Klasse „B“ und Klasse „L17“ (PKW)

Klasse „B“

Lenken darfst du:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 KG
  • Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern (bei über 15 KW Leistung erst ab dem 21. Lebensjahr)
  • Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, wenn die Lenkerin/der Lenker
    • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist
    • sich nicht mehr in der Probezeit befindet und nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Motorrädern genommen zu haben und
    • der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist
  • Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge
  • Leichte Anhänger (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  • Schwere Anhänger (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn
    • die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet
    • die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen höchstens 3.500 kg beträgt

Deine Voraussetzungen:

Die Ausbildung für die Führerscheinklasse B darfst du mit 17 ½ Jahren beginnen. Jedoch musst du bei deiner Praxisprüfung mind. 18 Jahre alt sein.
(Theorieprüfung auch früher möglich)

  • positives ärztliches Gutachten (vor der Theorieprüfung)
  • Erste Hilfe Kurs (mind. 6 Stunden Kurs, vor der Praxisprüfung) bzw. Nachweis eines bereits besuchten Erste Hilfe Kurses

Ablauf deiner Ausbildung:

Theorie:
26 UE Grundwissen und 8 UE Spezialwissen

Praxis:
mindestens 18 Fahrstunden für die B Vollausbildung (Neu seit 1.12.2016)

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Dualen Ausbildung, d.h. du fährst paralell zur Fahrschule auch Privat mit deinen Eltern mind. 1000 km, dadurch brauchst du in der Fahrschule nur noch insgesamt 12 Fahrstunden absolvieren, und kannst dir dadurch auch Geld sparen. Diese Ausbildung ist um 152 € günstiger als die Vollausbildung!

Prüfung:
Nach positiv abgelegter Theorieprüfung und dem Erreichen deines 18.Lebensjahres darfst du zu deiner praktischen Prüfung antreten.

Mehrphasenausbildung:

1. Perfektionsfahrt (2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
Fahrsicherheitstraining (3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
2. Perfektionsfahrt (6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)

Zwischen der ersten und zweiten Perfektionsfahrt müssen mind. 3 Monate liegen!


Klasse „L17“ (vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B)

Die L17-Führerscheinausbildung ermöglicht es einem mit 17 Jahren bereits den Führerschein zu besitzen und somit einen PKW lenken zu dürfen. Mit 15 1/2 Jahren kann man die Ausbildung für L17 („vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B“) beginnen. Das besondere bei dieser Führerscheinausbildung ist, dass man bereits ab 15 1/2 Jahren ein Auto mit einer berechtigten Begleitperson lenken darf. Die Theorieausbildung umfasst den Basiskurs „Grundwissen“ (26UE). Die Theorieprüfung kann gleich nach vollständigem Absolvieren des Kurses gemacht werden.

Lenken darfst du:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 KG
  • Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, wenn die Lenkerin/der Lenker
    • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
    • sich nicht mehr in der Probezeit befindet und nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Motorrädern genommen zu haben und
    • alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
  • Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn
    • die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet
    • die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen höchstens 3.500 kg ausmacht

Deine Voraussetzungen:

  • Alter bei Ausbildungsbeginn: mind. 15 ½ Jahre
  • Alter bei Praxisantritt: 17 Jahre
  • positives ärztliches Gutachten (vor der Theorieprüfung)
  • Erste Hilfe Kurs (mind. 6 Stunden Kurs, vor der Praxisprüfung) bzw. Nachweis eines bereits besuchten Erste Hilfe Kurses

Ablauf der Ausbildung:

Theorie:
26 UE Grundwissen und 8 UE Spezialwissen

Praxis:
12 Fahrstunden, anschließend Fahrpraxis mit Begleitpersonen

Ausbildungsfahrt L17 Taferl:

  • Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten
  • Begleiterschulung in der Fahrschule
  • Beobachtungsfahrten in der Fahrschule

Insgesamt müssen 3.000 km mit den Begleitpersonen gefahren werden. Nach den ersten und zweiten tausend Kilometern absolvierst du mit einer deiner Begleitpersonen bei uns in der Fahrschule eine Beobachtungsfahrt.
Nach den letzten tausend Kilometer ist keine Beobachtungsfahrt zu absolvieren.

Prüfung:
Wenn du die Theorieprüfung positiv abgelegt hast, du dein 17. Lebensjahr erreicht hast und deine 3.000 km nachweislich gefahren bist, kannst du zu deiner praktischen Prüfung antreten.

Mehrphasenausbildung:

  • Fahrsicherheitstraining (3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)
  • 2. Perfektionsfahrt (6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung)

Gültigkeit L17 in anderen Ländern

Die Lenkberechtigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in Österreich nur in Deutschland, Vereinigtes Königreich und Dänemark gültig.

Kurstermine

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Wir sind gerne für dich da!