Klasse „F“
Lenkberechtigung Klasse „F“
Lenken darfst du:
• Zugmaschinen/Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern
• Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
• Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Kraftfahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
• Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
• Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge
Deine Voraussetzungen:
Die Ausbildung für die Führerscheinklasse F darfst du mit 15 ½ Jahren beginnen. Die Praxisprüfung darfst du jedoch erst mit 16 Jahren ablegen. (Theorieprüfung auch früher möglich)
• positives ärztliches Gutachten (vor der Theorie Prüfung)
• Erste Hilfe Kurs (mind. 6 Stunden Kurs, vor der Praxisprüfung) bzw. Nachweis eines bereits besuchten Erste Hilfe Kurses
Ablauf deiner Ausbildung:
Theorie:
26 UE Grundwissen (falls Klasse B nicht vorhanden) und 8 UE Zusatzwissen
Praxis:
4 Fahrstunden mit unseren „Trackermeistern“ und ab geht’s zur Praxisprüfung.
Prüfungen:
Wie bei allen Führerscheinklassen musst du zuerst die Theorieprüfung positiv absolvieren und dein 16. Lebensjahr erreichen, damit du zur Praxisprüfung antreten kannst.
Du hast noch Fragen?
Melde dich einfach telefonisch bei uns oder schau mal vorbei!
Wir sind gerne für dich da!