Klasse „BE“

Klasse „BE“

E’B brauchst du:

Bei Zugfahrzeugen der Klasse B mit Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind. Für die Einhaltung der Zuglast laut Zulassungsbescheinigung ist nur die momentane Gesamtmasse des Anhängers maßgeblich, und nicht die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Ein C1- oder C-Führerschein kann B+E nicht ersetzen, erleichtert aber die Prüfung, weil der theoretische Teil am Computer entfällt. Bei einem geländegängigen PKW, Kombis oder LKW ist das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast vermerkt ist (am österreichischen Markt wird die Anhängelast üblicherweise mit höchstens 3.500 Kg angegeben). Geländegängige Fahrzeuge sind in der Zeile „J“ der Zulassungsbescheinigung mit dem Zusatz „G“ versehen.

Deine Voraussetzungen für eine Vollausbildung:

Für eine Vollausbildung musst du ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Zusätzlich muss die Führerscheinklasse B vorhanden sein.

• positives ärztliches Gutachten (vor der Theorieprüfung)

Deine Voraussetzungen für einen erleichterten Zugang:

Der erleichterte Zugang zur Lenkberechtigung für die Klasse BE (hier ist nur eine praktische Fahrprüfung vorgeschrieben, der theoretische Teil entfällt komplett) ist möglich für alle Personen, die:

• seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F oder B und C sind, und bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben

Code 96
Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die höchstzulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg beträgt

Deine Voraussetzungen für den Code 96:
• Führerscheinklasse B
• Schulung im Ausmaß von 3 UE Theorie und 4 UE Praxis
• nach Absolvierung bekommst du eine Bestätigung von uns
• Codeeintragung in den Führerschein durch die Behörde

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